Our terms and conditions

I. Allgemeines


1.

Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens bei der Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen, gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.


2.

Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung, Anerkennung oder Zustimmung. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers oder Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen.


II. ANGEBOTE, PREISE, Vertragsabschluss


1.

Sämtliche Angebote und sonst. Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich.

Aufträge gelten als angenommen, wenn die Auftragsbestätigungen durch etg entweder schriftlich binnen zwei Wochen ab Zugang der Bestellung erfolgt, oder dadurch, dass dem Auftraggeber die bestellte Ware zugesendet wird. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbetätigung.


2.

Die Preise in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ohne Skonti und sonstigen Nachlässen zuzüglich Verpackung, Lieferung, Versicherung und sonstigen Nebenkosten.


3.

Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unserer Herstellungskosten, die Löhne, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Lieferungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unserer Preise entsprechend anzugleichen.


4.

Mündliche Nebenreden und Zusicherungen unsererseits bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


5.

Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.


6.

Aufgrund des technischen Fortschritts beruhende Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.


III. LIEFERFRISTEN UND –TERMINE


1.

Lieferfristen und -termine gelten, sofern nicht durch schriftliche Zusage ausdrücklich verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.


2.

Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Käufer/Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung, die Abnahme der Lieferung/Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Erwächst dem Käufer/Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich die Haftung lediglich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.


3.

Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörung, Streiks sowie unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein. Unter Mitteilung an den Käufer/Auftraggeber sind wir berechtigt, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der Käufer/Auftraggeber sowie auch wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.


4.

Dem Käufer/Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende Ansprüche bei Lieferüberschreitung nicht zu.


IV.  Erfüllungsort, Versand, Lieferung, Gefahrenübergang


1.

Erfüllungsort ist 64331 Weiterstadt in Hessen. Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz unserer Firma. Die Wahl der Versandart bleibt, unter Ausschluss jeglicher Haftung, uns überlassen.


2.

Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen zu Lasten und zur Gefahr des Käufers/Auftraggebers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat oder an einen Frachtführer, auch einer unserer Mitarbeiter, übergeben wurde. Wird der Versand der Ware vertragswidrig oder auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits am Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer/Auftraggeber über.


3.

Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Käufers/Auftraggebers.


V. Datenschutz


1.

Die etg-elektronik nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir möchten, dass der Vertragspartner weiß, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Die etg-elektronik GmbH unterliegt den Bestimmungen des Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es sind technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von der etg-elektonik GmbH als auch von externen Dienstleistern beachtet werden.


VI. Zahlungsbedingungen


1.

Zahlungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, unverzüglich ohne jeden Abzug zu leisten. Lieferungen und Übersendungen von Ware erfolgt gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Schecks werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Wechsel werden von uns nicht angenommen.


2.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen nach Rechnungsdatum, oder direkt nach dem auf der Rechnung aufgedrucktem Zahlungsdatum sind wir berechtigt ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8%, über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten.


3.

Beanstandungen des Käufers/Auftraggebers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers/Auftraggebers. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.


VII. EIGENTUMSVORBEHALT


1.

Wir behalten an allen Lieferungen das Eigentum bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt das Eigentumsrecht nicht.


2.

Der Käufer/Auftraggeber darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Er ist nicht berechtigt, die Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.


3.

Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer/Auftraggeber überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf durch Verarbeitung hergestellte Produkte. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer/Auftraggeber zur Erfüllung eines Werk- und Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im Voraus an uns abgetreten.


4.

Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer/Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer/Auftraggeber hat uns auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung an uns zu unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere von der Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung unseres Eigentums oder an uns abgetretene Forderungen, sind wir unverzüglich, ggf. durch Übersendung von Pfändungsprotokollen o. ä. zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat eingezogene Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen.


II. ANGEBOTE, PREISE, Vertragsabschluss


1.

Die etg-elektronik GmbH verpflichtet sich, die Vertragsprodukte frei von Mängel und stets dem Stand der Technik entsprechend zu liefern.


2.

Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach dem Empfang der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung schriftlich binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Eingangstag der Lieferung bei dem Käufer/Auftraggeber, zu rügen, nicht offensichtliche Mängel binnen Wochenfrist nach Entdeckung. Unterlässt er eine solche unverzügliche Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt. Eingetretene Transportschäden sind ebenso auch dem Beförderer unverzüglich anzuzeigen. Die Untersuchungspflichten gemäß § 377 HGB bleiben unberührt.


3.

Wird ein Mangel an der gelieferten Ware nachgewiesen, so erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter der Voraussetzung, dass der Käufer das mangelhafte Produkt bzw. Produktteil mit einer Anzeige unter Erläuterung der näheren Umstände unter denen sich der Mangel zeigt sowie einer Rechnungskopie an uns zurückgesandt hat. Liegt dies nicht bei, so sind wir berechtigt, die Ware unrepariert zurückzusenden und eine Bearbeitungspauschale von 15.- Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu erheben. Eine zweimalige Nachbesserung wird in jedem Falle als zumutbar angesehen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer/Auftraggeber das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.


4.

Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit uns von dem Mangel zu überzeugen oder stellt er die Ware auf Verlangen nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.


5.

Unsere Gewährleistungs- und/oder Garantiepflicht für Sachmängel ist ausgeschlossen bei:

  1. Schäden und Verlusten, die durch Vertragsware oder ihren Gebrauch entstehen, sowie Schäden, die auf Modifikation, Fehler  in  der Installation, Fremdsoftware, unsachgemäße Nutzung der Software, Brand, Blitzschlag, etc. zurückzuführen sind
  2. Unsachgemäße Reparaturversuche sowie sonstige Eingriffe von Kunden und anderen nicht ermächtigten Personen.
  3. Schäden durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, Verwendungsvorgaben, Transportschäden.
  4. Schäden durch den Einsatz von minderwertigen Ersatzteilen, Betriebsstoffen oder Verbrauchsmaterialien.
  5. Schäden, die beim Käufer/Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sowie Witterungs- und Temperatureinflüssen entstanden sind.
  6. Wenn keine handelsübliche Garantiepflicht besteht
  7. Schlechte Instandhaltung der Ware durch Käufer/Auftraggeber


6.

Für Nachbesserungsarbeiten, Ersatzteile oder Austausch haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware bis zu einem Ablauf von 3 Monaten nach Lieferung des Ersatzteils bzw. Ersatzgerätes, oder nach Durchführung der Nachbesserung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der ursprünglichen ges. Sachmangelverjährungsfrist für den Liefergegenstand. Für gebrauchte Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen bzw.  bei Verbrauchsgüterkauf auf die jeweilige gesetzliche Mindestdauer (max. ein Jahr) beschränkt.


7.

Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber im gesetzlichen Umfang noch nicht erfüllt hat. Eine Haftung für Fremderzeugnisse unsererseits, insbesondere bei Software, wird ausgeschlossen.


8.

Ergibt eine Prüfung eines gezeigten Mangels, dass ein Sachmangel nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung zu unseren jeweiligen Sätzen sowie Fracht- und Versandkosten zu Lasten des Käufers/Auftraggebers.


IX. HAFTUNG


1.

Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss unerlaubter Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers/Auftraggebers stehen, zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits.


2.

Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Käufer / Auftraggeber werden, außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.


3.

Soweit wir auf Schadensersatz aus der Produzentenhaftpflicht nach § 823 BGB (deliktische Anspruchsgrundlage) in Anspruch genommen werden und uns unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nur leicht Fahrlässigkeit zur Last fällt, begrenzen wir unsere Haftung über die vorstehenden Bestimmungen hinaus auf die Ersatzleistungen unseres Haftpflichtversicherers. Die Deckungssumme ist schadens-/vertrags-/sachtypisch abgeschlossen. Ist die Versicherungssumme nicht schadens-/vertrags-/sachtypisch abgeschlossen, begrenzen wir unsere Haftung in diesen Fällen auf den schadens-, vertrags- und/oder sachtypischen Schadensbetrag.


4.

Die vorstehenden Bestimmungen Ziff. IX 1-3 gelten nicht, wenn es sich um Schäden an Leben. Körper und Gesundheit und/oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.


5.

Schadensersatzansprüche verjähren sich nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab Lieferung oder der Durchführung der beanstandeten Leistung.


X. Schutzrechte


1.

Der Käufer/Auftraggeber steht dafür ein, dass sämtliche Aufträge und die daraus resultierenden Produkte frei von Rechten Dritte sind und insbesondere durch Herstellung und Lieferung des Produktes Patente. Lizenzen und sonstige Schutzrechte Dritter weder in Deutschland noch im Land des Ablieferortes und – soweit den Kunden bekannt – des beabsichtigten Verwendungslandes nicht verletzt werden.


2.

Mit der Annahme der Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber, etg von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund möglicher Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Produktionsauftrag freizustellen. Freistellung bedeutet, dass der Käufer/Auftraggeber etg alle Kosten und Aufwendungen erstattet, die durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen. Dazu gehören insbesondere – jedoch nicht nur – Anwalts- und Gerichtskosten, recherchekosten, Schadensersatz- und Erstattungsansprüche des Dritten.


3.

Käufer/Auftraggeber und etg verpflichten sich, sich gegenseitig unverzüglich von Verletzungsfällen und auch Verletzungsrisiken in Bezug auf die Produktionsaufträge zu unterrichten.


4.

Wird etg die Herstellung und/oder Lieferung eines Produktes von einem Dritten unter Berufung auf ein Schutzrecht untersagt, so ist er auch ohne nähere Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten hieran einzustellen, ohne gegenüber dem Käufer/Auftraggeber aus Betriebsunterbrechung zu haften.


XI. RECHTSGRUNDLAGE, GERICHTSSTAND


1.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


2.

Soweit gemäß § 38 ZPO zulässig, wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem diesen Bedingungen unterliegenden Vertrag die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt festgelegt.


XII. UNWIRKSAMKEIT VON KLAUSELN


1.

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommt.

64331 Weiterstadt, 19.06.2018, etg-elektronik GmbH